Voraussetzungen für BeWo

Sie haben selber das Gefühl, dass Sie Unterstützung im Alltag benötigen? Dann wenden Sie sich an uns oder an Ihren (Fach-)Arzt. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

Oder Sie haben bereits früher schon einmal BeWo erhalten? Ihr (Fach-)Arzt oder Ihre rechtliche Betreuung empfehlen Ihnen Betreutes Wohnen? Dann freue wir uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen!

 

Berechtigt, Leistungen der Eingliederungshilfe zu beziehen, sind Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind (§ 99 SGB IX). Das gilt grundsätzlich auch für Ausländer, die sich tatsächlich im Inland aufhalten, soweit sie nicht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen – für sie ist § 6 AsylbLG maßgeblich – oder mit dem Ziel eingereist sind, Eingliederungshilfeleistungen zu beziehen (§ 100 SGB IX).

 

Die rechtlichen Voraussetzungen richten sich nach dem

Sozialgesetzbuch IX:

Erfülle ich die Voraussetzungen ?

Ich bin über 18 Jahre alt

Ab dem 18 Lebensjahr können die Kosten der Hilfe vom LVR übernommen werden.

Ich wohne im Kreis Mettmann, in Leverkusen oder im Rheinisch Bergischen Kreis

Um von uns Betreutes Wohnen (BeWo) zu erhalten, müssen Sie in Hilden, Langenfeld, Monheim, Mettmann, Erkrath, Haan, Wülfrath, Heiligenhaus, Ratingen, Velbert, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath, Rösrath oder Wermelskirchen wohnen oder vorhaben, in eine dieser Städte umzuziehen. Sie können auch bei Ihren Eltern wohnen, wichtig ist nur, dass Sie innerhalb eines halben Jahres eine eigene Wohnung oder eine Wohngemeinschaft in Hilden, Langenfeld, Monheim, Mettmann, Erkrath, Haan, Wülfrath, Heiligenhaus, Ratingen, Velbert, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath, Rösrath oder Wermelskirchen beziehen.

Ich leide unter einer wesentlichen seelischen Beeinträchtigung und/oder einer Suchterkrankung und meine gesellschaftliche Teilhabefähigkeit ist eingeschränkt

Besteht bei Ihnen bereits eine wesentlichen seelischen Behinderung, dann steht Ihnen in der Regel BeWo zu.

Des Weiteren steht Ihnen vom Gesetzgeber ebenfalls BeWo zu, wenn Ihnen eine Behinderung droht und mit unserer Hilfe eine chronische Behinderung vermieden werden kann. Dies muss allerdings ärztlich bescheinigt werden und die Hürden auf Kostenübernahme durch den LVR sind höher. Im Einzelfall können wir erst bei Kostenzusage des LVR mit dem BeWo anfangen.

Ich wohne bereits alleine oder in einer Wohngemeinschaft

Wenn Sie bereits eine eigene Wohnung haben, unterstützen wir Sie mit regelmäßigen Besuchen bei Ihnen zu Hause.

Leben Sie in einer Wohngemeinschaft, die Sie von einem anderen BeWo-Anbieter angemietet haben, brauchen Sie nicht auszuziehen. Wir können Sie betreuen, obwohl Sie bei einem Anbieter zur Miete wohnen. Der Gesetzgeber möchte sogar Vermietung und Betreuung trennen, da er Abhängigkeiten zu nur einem Anbieter vermeiden möchte.

Ich möchte alleine oder in einer WG wohnen

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einer passenden Wohnung und beraten Sie gerne, welche Wohnform für Sie am geeignetsten ist.

Ich wohne zur Zeit in einem Wohnheim und möchte alleine wohnen

Der LVR möchte, dass zukünftig mehr Menschen in einer eigenen Wohnung leben und unterstützt den Auszug aus einem Wohnheim. Viele Menschen, die in einem Wohnheim leben, sind in der Lage selbstständig in einer eigenen Wohnung zu leben. Es gibt allerdings auch Menschen, die mit einem Auszug aus einem Wohnheim in eine eigene Wohnung überfordert wären. Darum klären wir mit Ihnen und Ihrem Wohnheimbetreuer ab, ob sie selbstständig und belastbar genug sind, einen solchen Schritt zu gehen.

Ich möchte selbstständig werden

Wir unterstützen Sie dabei, selbstständiger zu werden.

Ich möchte meinen Arzt fragen, ob er Betreutes Wohnen befürwortet

Voraussetzung für eine Beantragung ist eine fachärztliche Stellungnahme, die von Ihrem Arzt ausgefüllt werden muss.

Ablauf

Lernen Sie uns und unser Angebot in einem unverbindlichem Beratungsgespräch, in unserem Büro, in ihrer Wohnung oder bei ihrem Arzt, kennen. Hier beraten wir Sie ausführlich über das Betreute Wohnen und schauen gemeinsam, ob unser Angebot das passende für Sie ist.

Anschließend ermitteln wir gemeinsam Ihren Hilfebedarf anhand eines sogenannten Bedarfsermittlungsinstrumentes (kurz BEI-NRW genannt), der sich an Ihren persönlichen Ressourcen und Bedürfnissen orientiert.

Kosten

Mit dem Bundesteilhabegesetz sind Verbesserungen für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung bei der Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen in Kraft getreten. Die Freigrenzen sind deutlich erhöht worden.

Der Landschaftsverband Rheinland übernimmt in der Regel die Kosten für das Betreute Wohnen auf Antrag. Voraussetzung ist, dass bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten sind.

 

Betrachtet und geprüft wird nur noch das Einkommen und Vermögen der leistungsberechtigten Person, bei Minderjährigen das der Eltern.

 

Einkommen und Vermögen von Ehe- oder Lebenspartner*innen werden nicht mehr herangezogen. Auch der Unterhalt durch Angehörige entfällt fast vollständig – bis auf wenige Ausnahmen bei sehr gut verdienenden Eltern oder Kindern.

 

Eigenbeitrag erst ab Monatseinkommen von mehr als 2.037 €.

Die Einkommensgrenzen sind abhängig von der Einkommensart und verändern sich dynamisch entsprechend der jährlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung. Zusätzlich können je nach Familienstand noch Zuschläge für Partner*innen bzw. für Kinder berücksichtigt werden.

Die untere Grenze liegt 2023 bei einem Jahresbruttoeinkommen von 24.440 Euro – wer 2021 brutto weniger erzielt hat als diese 2.037 Euro monatlich muss 2023 keinen Eigenbeitrag zahlen.

Andernfalls ist eine (Zu-)Zahlung notwendig. In jedem Fall beraten und unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne.

 

Beispiel eines leistungsberechtigten Erwerbsminderungsrentners, ledig, keine Kinder:

Einkommen(-sgrenze) Betrag in Euro
Erwerbsminderungsrente brutto im Jahr 2021 abzüglich Werbungskosten 27.000 €
Einkommensgrenze
(60 Prozent von 40.740 Euro)
24.440 €
Übersteigendes Einkommen 2.560 €
davon 2 Prozent 51,20 €
monatlicher Eigenbeitrag
(abgerundet auf volle 10 Euro)
50,00 €

Privathilfe

Bei Zusatzleistungen handelt es sich zum einen um Leistungen, die nicht vom LVR als typische Leistungen des Betreuten Wohnens gezählt werden, zum anderen sind damit Serviceleistungen gemeint, die Sie auch kurzfristig bei uns einkaufen können.

Hier können Sie einen ganz individuellen Zeitaufwand mit uns vereinbaren oder flexibel nach der Dauer der Betreuung mit uns abrechnen. Die Leistungen werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Ziele

Die Ziele sind so individuell, wie Ihre Wünsche und Ihr Unterstützungsbedarf sind. Sie richten sich nach dem Individuellen Hilfeplan, den wir gemeinsam mit Ihnen ausarbeiten. Ziele sind:

  • selbstbestimmt und eigenständig in einer eigenen Wohnung zu leben
  • am gesellschaftlichen Leben wieder teilzuhaben
  • soziale Kontakte wieder herstellen und neue finden
  • Lebensfreu(n)de wieder zu erlangen
  • einen Weg aus Ihrer Krise zu finden
  • Bewältigungsstrategien zu erlernen und zukünftig selber Krisen zu bewältigen
  • realistische Perspektiven zu entwickeln
  • Vermeidung von schweren Krisen und Klinikaufenthalten
  • Verwahrlosung in den Griff zu bekommen
  • ein abstinentes Leben mit der Suchterkrankung zu führen
  • Rückfälle zu vermeiden bzw. frühzeitig aufzufangen
  • eine Tagesstruktur finden, die Sie erfüllt
  • besser mit Ihren Ängsten und Neurosen zu leben
  • präpsychotische Symptome frühzeitig erkennen
  • Ihnen Sicherheit geben im Rahmen einer professionellen Unterstützung

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